Werden meine Daten zum KI-Training verwendet? So prüfen Sie Anbieter

Von Lukas Göggel · 20. August 2026

Ob Ihre Daten zum KI-Training verwendet werden, hängt vom Anbieter, von der gewählten Version und vom Vertrag ab – eine pauschale Antwort gibt es nicht. Als Faustregel: Consumer- und Gratis-Versionen behalten sich die Trainingsnutzung häufig vor, Business-Versionen schließen sie meist vertraglich aus. Für den Betrieb zählt nur, was schriftlich vereinbart ist. Dieser Artikel zeigt, welche fünf Punkte Sie bei jedem KI-Anbieter prüfen sollten, bevor Firmendaten in das Werkzeug wandern.

In Kürze

  • Ob Eingaben zum KI-Training verwendet werden, entscheidet nicht die Technik, sondern der Vertrag – und der unterscheidet sich zwischen Gratis-, Privat- und Business-Versionen erheblich.
  • Ein Trainingsausschluss ist die vertragliche Zusage, dass Ihre Dokumente und Eingaben nicht zur Modellverbesserung verwendet werden.
  • Ein Opt-out in den Einstellungen ist schwächer als ein Vertrag: Es kann sich ändern und ist schwer nachzuweisen.
  • Daten, die einmal in ein Modell eingeflossen sind, lassen sich praktisch nicht mehr zurückholen – deshalb lohnt die Prüfung vor dem ersten Upload.
  • Die fünf Prüfpunkte: AV-Vertrag, ausdrücklicher Trainingsausschluss, richtige Version, Einstellungen, Sub-Auftragsverarbeiter und Speicherdauer.

Warum ist KI-Training mit Firmendaten überhaupt ein Problem?

Wenn ein Anbieter Ihre Eingaben zum Training seiner Modelle verwendet, geben Sie die Kontrolle über diese Daten ein Stück weit ab. Das betrifft zwei Ebenen gleichzeitig.

Datenschutz: Firmendokumente enthalten fast immer personenbezogene Daten – Kundennamen, Mitarbeiterdaten, Kontaktdaten. Die DSGVO verlangt Zweckbindung: Daten, die Sie zur Vertragsabwicklung erhoben haben, dürfen nicht ohne Weiteres für ganz andere Zwecke wie das Training fremder KI-Modelle verwendet werden. Verfolgt der Anbieter mit dem Training eigene Zwecke, verlässt er zudem die Rolle des weisungsgebundenen Auftragsverarbeiters – genau das muss der AV-Vertrag ausschließen oder klar regeln.

Geschäftsgeheimnisse: Kalkulationen, Rezepturen, Kundenlisten und internes Know-how sind oft wertvoller als jede Maschine in der Halle. Was in ein Modell eingeflossen ist, lässt sich praktisch nicht mehr gezielt entfernen. Auch wenn ein Modell Eingaben in aller Regel nicht wortgleich wiedergibt: Die Kontrolle darüber, was mit diesem Wissen geschieht, haben Sie abgegeben.

Zur Einordnung: Dieser Beitrag gibt allgemeine Grundzüge wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Consumer oder Business: Wo liegt der Unterschied?

Derselbe Anbieter kann sich in der Gratis-Version völlig anders verhalten als in der Business-Version. Die typischen Unterschiede:

MerkmalConsumer-/Gratis-VersionBusiness-Version
TrainingsnutzungHäufig vorbehalten, teils mit Opt-out in den EinstellungenMeist vertraglich ausgeschlossen
AV-VertragIn der Regel nicht vorgesehenWird angeboten, oft als Teil des Vertrags
KontenverwaltungPrivate Einzelkonten, keine Kontrolle durch den BetriebZentrale Verwaltung, Rechte und Vorgaben durch den Betrieb
Speicherort und LöschungKaum EinflussVertraglich regelbar
Nachweis im AnlassfallSchwierigVertrag und Dokumentation vorhanden

Die Tabelle erklärt auch das größte Alltagsrisiko: Mitarbeiter, die mit privaten Gratis-Konten arbeiten, weil der Betrieb nichts Offizielles bereitstellt. Dann gelten die Consumer-Bedingungen – ohne dass die Geschäftsführung davon weiß.

Die fünf Prüfpunkte im Detail

  1. Gibt es einen AV-Vertrag? Sobald der Anbieter personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag verarbeitet, ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO Pflicht. Bietet ein Dienst keinen an, ist er für Firmendaten ungeeignet. Muster und Leitfäden dazu bietet die Wirtschaftskammer (wko.at).
  2. Steht der Trainingsausschluss ausdrücklich im Vertrag? Suchen Sie nach einer klaren Formulierung, dass Eingaben und Dokumente nicht zum Training oder zur Modellverbesserung verwendet werden. Vage Aussagen („wir nehmen Datenschutz ernst”) zählen nicht.
  3. Nutzen Sie wirklich die richtige Version? Prüfen Sie, welcher Tarif tatsächlich im Einsatz ist – und ob alle Mitarbeiter über die Firmenkonten arbeiten. Der beste Business-Vertrag nützt nichts, wenn die Belegschaft nebenbei private Gratis-Konten verwendet.
  4. Wie stehen die Einstellungen? Auch in Business-Umgebungen gibt es Schalter für Telemetrie, Verlaufsspeicherung oder Produktverbesserung. Einmal zentral prüfen, dokumentieren und sinnvoll setzen.
  5. Wer sind die Sub-Auftragsverarbeiter, und wie lange wird gespeichert? Hinter einem KI-Dienst stehen oft weitere Dienstleister, etwa Modellbetreiber und Rechenzentren. Prüfen Sie deren Liste sowie die Frage, wie lange Eingaben gespeichert bleiben und wann sie gelöscht werden.

Welche Fragen stellen Sie dem Anbieter schriftlich?

Wenn Unterlagen unklar bleiben, hilft eine kurze schriftliche Anfrage. Bewährt haben sich vier Fragen:

  • Werden unsere Eingaben und hochgeladenen Dokumente zum Training oder zur Verbesserung von KI-Modellen verwendet – auch in anonymisierter Form?
  • Wo werden die Daten gespeichert, und wer kann von wo darauf zugreifen?
  • Welche Sub-Auftragsverarbeiter sind beteiligt, und wo sitzen sie?
  • Wie lange werden Eingaben gespeichert, und wie erfolgt die Löschung nach Vertragsende?

Die Antworten gehören schriftlich in Ihre Vertragsablage. Im Anlassfall – etwa bei einer Anfrage der Datenschutzbehörde (dsb.gv.at) – zählt, was Sie belegen können.

Was tun, wenn schon Firmendaten in ein KI-Tool geflossen sind?

Der realistische Befund in vielen Betrieben: Es wurde längst ausprobiert – mit echten Angeboten, echten Kundenmails, echten Kalkulationen. Dann hilft ein nüchterner Vier-Punkte-Plan:

  1. Bestand aufnehmen: Welche Werkzeuge wurden genutzt, mit welchen Konten und ungefähr mit welchen Daten? Fragen Sie ohne Schuldzuweisung – sonst erfahren Sie nichts.
  2. Einstellungen sofort korrigieren: Trainingsnutzung deaktivieren, wo es einen Schalter gibt; gespeicherte Verläufe löschen, soweit möglich.
  3. Auf geordnete Verhältnisse umstellen: Business-Version mit AV-Vertrag und Trainingsausschluss einführen, private Konten für Firmenzwecke beenden.
  4. Löschung verlangen: Beim Anbieter die Löschung gespeicherter Eingaben beantragen – die DSGVO gibt Betroffenen und Verantwortlichen dafür Werkzeuge an die Hand. Ehrlich bleibt: Was tatsächlich in ein Modell eingeflossen ist, lässt sich nachträglich kaum entfernen. Umso wichtiger ist die Regel für die Zukunft.

Was heißt das für die Praxis im Betrieb?

Aus den Prüfpunkten ergibt sich eine einfache Betriebsregel: Firmendaten nur in Werkzeuge, für die es einen AV-Vertrag und einen vertraglichen Trainingsausschluss gibt – und nur über die offiziellen Firmenkonten. Diese Regel sollte schriftlich festgehalten und der Belegschaft kommuniziert werden, sonst füllt die Schatten-IT die Lücke.

Für eine KI-Wissensdatenbank, in der Ihr gesammeltes Betriebswissen liegt, gilt der Maßstab besonders streng: Anleitungen, Serviceprotokolle und Erfahrungswissen sind das Kapital des Betriebs. Seriös ist ein Anbieter, der die Trainingsnutzung vertraglich ausschließt, die Daten auf EU-Servern hält und jede KI-Antwort mit dem Quelldokument belegt – so bleibt jede Aussage prüfbar, denn auch eine gut angebundene KI kann irren.

Der Trainingsausschluss ist dabei ein Baustein von mehreren – neben Serverstandort, AV-Vertrag und Zugriffskontrolle. Den Gesamtüberblick samt Anbieter-Checkliste gibt der Beitrag KI und DSGVO in Österreich.

Als nächster Schritt: Nehmen Sie sich die zwei oder drei KI-Werkzeuge vor, die in Ihrem Betrieb heute schon verwendet werden, und gehen Sie die fünf Prüfpunkte durch – das dauert pro Anbieter selten länger als eine Stunde. Wie die Einführung einer Wissensdatenbank mit vertraglichem Trainingsausschluss abläuft, zeigt die Seite zum Ablauf der Einführung.

Häufige Fragen

Verwenden KI-Anbieter meine Eingaben automatisch zum Training?

Nicht alle, aber viele Consumer-Versionen behalten sich das vor – teils mit Abschaltmöglichkeit in den Einstellungen. Business-Versionen schließen die Trainingsnutzung meist vertraglich aus. Verlassen sollten Sie sich nur auf das, was schriftlich vereinbart ist.

Was ist ein Trainingsausschluss?

Die vertragliche Zusage des Anbieters, dass Ihre Eingaben und hochgeladenen Dokumente nicht zum Training oder zur Verbesserung seiner KI-Modelle verwendet werden. Er gehört in den Vertrag oder AV-Vertrag – eine Aussage auf der Website genügt nicht.

Reicht ein Opt-out in den Einstellungen?

Es ist besser als nichts, aber deutlich schwächer als eine vertragliche Zusage. Einstellungen können sich mit Updates ändern, gelten oft nur pro Benutzerkonto und sind im Streitfall schwer nachzuweisen. Für Firmendaten sollte der Ausschluss im Vertrag stehen.

Warum ist die Gratis-Version für Firmendaten problematisch?

Bei Gratis- und Privatversionen gibt es in der Regel keinen AV-Vertrag, die Trainingsnutzung ist oft vorbehalten, und der Betrieb hat keine zentrale Kontrolle über Konten und Einstellungen. Damit fehlen gleich mehrere Grundlagen für einen DSGVO-konformen Einsatz.

Wo finde ich die Angaben zur Trainingsnutzung?

Im AV-Vertrag samt Anhängen, in den Nutzungsbedingungen der Business-Variante und in der Datenschutzerklärung. Viele Anbieter betreiben zusätzlich eigene Sicherheits-Seiten. Bleibt es dort vage, fragen Sie schriftlich nach – die Antwort gehört in Ihre Unterlagen.

Fragen zu Ihrem Fall?

Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, ob sich die KI-Wissensdatenbank für Ihren Betrieb rechnet – ehrliche Einschätzung inklusive.